Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG

Im Zuge der neuen WEG-Reform können Wohnungseigentümer ab Dezember 2023 als Bestandteil der ordnungsgemäßen Verwaltung die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen.

Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die rechtlichen, kaufmännischen sowie technischen Kenntnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Verwalter notwendig sind.

Die A&T Immobilien GmbH konnte durch Ihre langjährige Erfahrung und Kompetenz in der WEG-Verwaltung das breite Fachwissen in der Prüfung vor der IHK erfolgreich unter Beweis stellen und steht den Wohnungseigentümern nun als zertifizierter Verwalter gemäß § 26a WEG zur Verfügung.

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